Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 30.11.2000, Aktenzeichen: 11 Sa 1180/00 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 11 Sa 1180/00

Urteil vom 30.11.2000


Leitsatz:1. Werden einem mit der Geschäftsführung beauftragten Arbeitnehmer, der gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 MVG-EKD auch zur Dienststellenleitung gehört (§ 4 Abs. 1 MVG-EKD) und bei dessen außerordentlicher Kündigung deshalb die Mitarbeitervertretung nach § 44 Satz 1 MVG-EKD nicht gemäß §§ 45 Abs. 1, 46 lit. b MVG-EKD zu beteiligen ist, die für den Ausschluss dieses Beteiligungsrechts maßgeblichen Aufgaben (Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern) entzogen, entfällt der Grund für diesen Auschluss.

2. Eine nach Entzug dieser Aufgaben gegenüber einem ehemals mit der Geschäftsführung beauftragten Arbeitnehmer ausgesprochene außerordentliche Kündigung, an der die Mitarbeitervertretung entgegen §§ 45 Abs. 1, 46 lit. b MVG-EKD nicht beteiligt worden ist, ist gemäß § 45 Abs. 2 Satz 1 MVG-EKD unwirksam.
Rechtsgebiete:MVG-EKD
Vorschriften:MVG-EKD § 4, MVG-EKD § 44, MVG-EKD § 45,
Stichworte:Null,
Verfahrensgang:ArbG Oberhausen 1 Ca 162/00 vom 18.05.2000

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 30.11.2000, Aktenzeichen: 11 Sa 1180/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 30.11.2000, 11 Sa 1180/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum