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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 30.05.2001, Aktenzeichen: 17 Sa 121/01 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 17 Sa 121/01

Urteil vom 30.05.2001


Leitsatz:Für die während der Rufbereitschaft an Wochenfeiertagen angefallene Arbeit ist gem. § 15 Abs. 6 b BAT - sofern kein Freizeitausgleich gewährt wird - Überstundenvergütung zu zahlen. Dabei ist neben der laufenden monatlichen Grundvergütung - hier nach der Verg.Gr. V BAT - ein Zeitzuschlag i. H. v. 25 v. H. zu zahlen.
Rechtsgebiete:BAT
Vorschriften:BAT § 15 Abs. 6 b, BAT § 17 Abs. 1, BAT § 35 Abs. 3 Unterabs. 2,
Stichworte:Vergütung der Arbeit während der Rufbereitschaft an Wochenfeiertagen nach BAT,
Verfahrensgang:ArbG Essen 5 Ca 3511/00 vom 13.12.2000

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