JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 30.01.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 1695/07
| Leitsatz: | 1. Die materielle Rechtskraft eines Urteils, durch das ein Antrag auf Zahlung eines Schmerzensgeldes abgewiesen wurde, steht der Zulässigkeit einer Feststellungsklage, mit der der Ersatz zukünftiger immaterieller Schäden, die aus dem selben Schadensereignis herrühren, verlangt wird, nicht entgegen. 2. Ist dem Arbeitgeber ein ärztliches Attest bekannt, aus dem hervorgeht, dass die Arbeitsfähigkeit nur bei "definiertem Arbeitsanfall" aufrechterhalten werden kann, kann der schwerbehinderte Arbeitnehmer Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden verlangen, wenn er infolge Übertragung zusätzlicher Arbeitsaufgaben (erneut) arbeitsunfähig erkrankt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB IX, BGB |
| Vorschriften: | ZPO § 322 Abs. 1, SGB IX § 81 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, BGB § 280 Abs. 1 S. 1, |
| Stichworte: | materielle Rechtskraft, Ersatz materieller und immaterieller Schäden, |
| Verfahrensgang: | ArbG Oberhausen, 3 Ca 360/07 vom 15.08.2007 |
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