JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 29.08.2001, Aktenzeichen: 12 Sa 827/01
| Leitsatz: | 1. Beruft sich der Arbeitnehmer zur Entschuldigung seines Fehlverhaltens (Arbeitsverweigerung) auf einen Rechtsirrtum (irrtümliche Annahme eines Zurückbehaltungsrechts), hat er konkret vorzutragen, wie und bei wem er sich nach der Rechtslage erkundigt und welche Auskünfte er erhalten hat. 2. Der Umstand, dass der Rechtsirrtum auf falsche anwaltliche Beratung zurückgeht und für den Arbeitnehmer unverschuldet ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, wenn die Pflichtverletzung besonders schwer wiegt und die Gefahr ihrer Fortdauer (Wiederholung) besteht. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 626, |
| Stichworte: | Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung - aufgrund anwaltlicher Falschberatung rechtsirrtümliche Zurückbehaltung der Arbeitsleistung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Oberhausen 4 Ca 578/01 vom 18.04.2001 |
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