JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 29.07.1999, Aktenzeichen: 5 Sa 670/99
| Leitsatz: | 1) Der Transfergedanke bei der 2. Alternative des § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG (Einbringungsvariante) setzt voraus, dass der Mitarbeiter bereits außerhalb der Hochschule oder in einer anderen Hochschule besondere Kenntnisse oder Erfahrungswissen gesammelt hat, die er im Rahmen seiner befristeten Beschäftigung in die Forschungsarbeit der Hochschule einbringen kann. 2) Die Einbringungsvariante des § 57 b Abs. 2 Nr. 3 HRG ist dann nicht erfüllt, wenn die eingebrachten Kenntnisse und Erfahrungen in dem Teilbereich (Institut) der Hochschule gewonnen wurden, in dem danach die befristete Einstellung erfolgen soll. |
| Rechtsgebiete: | HRG, BGB |
| Vorschriften: | HRG § 57 b, BGB § 620, |
| Stichworte: | Befristeter Arbeitsvertrag, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 11 Ca 865/99 vom 15.04.1999 |
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