JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 29.06.2000, Aktenzeichen: 11 Sa 436/00
| Leitsatz: | 1. Eine Unternehmerentscheidung, die in der Umorganisation von Arbeitsabläufen mit der Folge des Wegfalls eines Arbeitsplatzes besteht, ist vom Arbeitgeber wegen der ihm insoweit gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG obliegenden Darlegungslast hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und hinsichtlich des Begriffs "Dauer" zu verdeutlichen (im Anschluss an BAG 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 102). 2. Hierfür ist es notwendig, dass der Arbeitgeber dem Gericht eine Aufstellung vorlegt, aus der im Einzelnen die zeitlichen Anteile der den von der Umorganisation betroffenen Arbeitnehmer zugeordneten Arbeiten vor Wirksamwerden dieser Maßnahme und danach zu entnehmen sind. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 2, |
| Stichworte: | Betriebsbedingte Kündigung,Darlegungslast des Arbeitgebers, |
| Verfahrensgang: | ArbG Krefeld 3 Ca 2615/99 vom 24.02.2000 |
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