JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 28.07.2006, Aktenzeichen: 17 Sa 465/06
| Leitsatz: | 1.) Sieht der Arbeitsvertrag vor, dass bei Erreichen bestimmter Ziele an den Arbeitnehmer eine Tantieme gezahlt wird und dass die zu erreichenden Ziele einseitig von dem Arbeitgeber vorgegeben und festgelegt werden und unterlässt der Arbeitgeber dann pflichtwidrig im Bezugszeitraum die Zielvorgabe und vereitelt damit die Zielerreichung durch den Arbeitnehmer, ist in entsprechender Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB der Bedingungseintritt, nämlich die Zielerreichung zu fingieren. Dem Arbeitnehmer steht dann der Erfüllungsanspruch auf die vertraglich geregelte Tantieme zu. 2.) Der entsprechenden Anwendung des § 162 Abs. 1 BGB steht die Regelung des § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB in diesen Fällen nicht entgegen. Über § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB könnte lediglich die Zielvorgabe als solche ersetzt werden. Damit wird aber nicht die Frage beantwortet, ob der Arbeitnehmer die Ziele bei rechtzeitig im Bezugszeitraum erfolgter Vorgabe auch erreicht hätte. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 162 Abs. 1, BGB § 315 Abs. 3, |
| Stichworte: | Tantiemeanspruch bei pflichtwidrig unterlassener Zielvorgabe, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 14 Ca 1076/06 vom 30.03.2006 |
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