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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 27.01.2009, Aktenzeichen: 17 Sa 1244/08 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 17 Sa 1244/08

Urteil vom 27.01.2009


Leitsatz:1) Die Versorgungsordnung der Beklagten enthält keine von § 2 Abs. 1 BetrAVG abweichende feste Altersgrenze.

2) Die Mitteilung über die Höhe der monatlichen Betriebsrente bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers kann nur bei Vorliegen besonderer Umstände als Zusage verstanden werden, eine Alterversorgung abweichend von der Versorgungsordnung zu gewähren (Einzelfallentscheidung).

3) Die Entscheidung der Verwaltungskommission schließt den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten nicht aus (vgl. BAG 20.01.04 - 9 AZR 393/03 - EzA 87 BetrAVG 2001 zur Verbindlichkeit der Entscheidung von paritätisch besetzten Ausschüssen).
Rechtsgebiete:BetrAVG
Vorschriften:BetrAVG § 2,
Stichworte:Auslegung einer Versorgungsordnung,
Verfahrensgang:ArbG Essen, 6 Ca 1552/07 vom 09.07.2008

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