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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 26.09.2000, Aktenzeichen: 8 Sa 671/00 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 8 Sa 671/00

Urteil vom 26.09.2000


Leitsatz:Auch eine als dreizehntes Monatseinkommen bezeichnete tarifvertragliche Gratifikation, die im Rahmen einer Stichtagsregelung in der Vergangenheit geleistete Dienste belohnt und einen Anreiz für zukünftige Betriebstreue setzt, kann rückwirkend für das ganze Jahr geändert, d. h. in der Höhe reduziert werden, wenn der Vertrauensschutz der Normunterworfenen nicht entgegensteht.
Rechtsgebiete:TVG
Vorschriften:TVG § 1,
Stichworte:Rückwirkende Änderung tarifvertraglicher Regelungen,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf 7 Ca 8361/99 vom 27.03.2000

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