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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 25.05.2000, Aktenzeichen: 5 Sa 418/00 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 5 Sa 418/00

Urteil vom 25.05.2000


Leitsatz:Hat der Insolvenzverwalter die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, ist eine gegen ihn gerichtete Leistungsklage wegen einer Masseverbindlichkeit i. S. des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig, da ein Rechtschutzbedürfnis für eine derartige Klage aufgrund des Vollstreckungsverbots in § 210 InsO nicht gegeben ist.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 208, InsO § 209, InsO § 210,
Stichworte:Masseunzulänglichkeit Rechtschutzbedürfnis für Leistungsklage gegen Insolvenzverwalter,
Verfahrensgang:ArbG Wuppertal 6 Ca 4999/99 vom 01.02.2000

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