JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 24.09.2007, Aktenzeichen: 17 Sa 967/07
| Leitsatz: | Für die Frage, in welchem Umfang der familienbezogene Anteil am Ortszuschlag nach dem BAT bei der Überleitung in den TVöD in das Vergleichsentgelt gemäß § 5 TVÜ-VKA einfliesst, wenn das Arbeitsverhältnis des Ehegatten ebenfalls in den TVöD übergeleitet wird, kommt es nicht darauf an, ob der Ehegatte zum Zeitpunkt der Überleitung bzw. im Stichtagsmonat September 2005 Bezüge erhalten hat oder nicht. Auch wenn dies dazu führt, dass der Arbeitnehmer ein gegenüber dem Geltungsbereich des BAT verringertes Entgelt erhält, kann die bestehende Regelungslücke in dem TVÜ-VKA nicht durch eine ergänzende Tarifauslegung geschlossen werden, da zur Lückenschließung verschiedene Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen. |
| Rechtsgebiete: | TVÜ-VKA |
| Vorschriften: | TVÜ-VKA § 5, |
| Stichworte: | Berücksichtigung des Ehegattenanteils des Ortszuschlages bei der Überleitung vom BAT in den TVöD, |
| Verfahrensgang: | ArbG Duisburg, 5 Ca 280/07 vom 04.04.2007 |
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