Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 24.06.2009, Aktenzeichen: 12 Sa 425/09 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 12 Sa 425/09

Urteil vom 24.06.2009


Leitsatz:1. Der Umstand, dass eine für die Straßenerhaltung in einem Stadtbezirk zuständige Zwei-Mann-Kolonne die Arbeit morgens für eine halbstündige Pause an einer Kaffeebude "eigenmächtig" unterbricht, gibt bei fehlender vorheriger Abmahnung nicht ohne weiteres einen "an sich wichtigen Grund" für eine außerordentliche Kündigung ab.

2. Der Umstand, dass die Kolonne in den von ihr zu erstellenden Arbeitsberichten die Kaffepause nicht ausweist, sondern arbeitszeitmäßg den unterbrochenen bzw. nachfolgenden Arbeitsauftrag zuordnet, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung (hier eines seit ca. 30 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigten Arbeiters), wenn die Zeitangaben in den Arbeitsberichten weder für die Vergütungsberechnung noch für die Leistungsabrechnung gegenüber dem Auftraggeber eine Rolle spielt oder der Arbeits(zeit)kontrolle dienen soll.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 626,
Stichworte:Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger Kündigungsgrund?,
Verfahrensgang:ArbG Oberhausen, 1 Ca 2001/08 vom 05.02.2009

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 24.06.2009, Aktenzeichen: 12 Sa 425/09 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 24.06.2009, 12 Sa 425/09" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum