JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 13 Sa 1287/06
| Leitsatz: | 1. Stellt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gleichzeitig zwei Kündigungsschreiben zu, die sich (nur) in der Angabe des Kündigungsgrundes unterscheiden, handelt es sich im Zweifel um zwei eigenständige Kündigungserklärungen. 2. Greift der Arbeitnehmer nach dem Inhalt der Klageschrift nur eine Kündigung an, so gelten dennoch beide Kündigungen als angegriffen, wenn die Parteien untereinander die beiden Kündigungen rechtlich unpräzise nur als eine behandelt haben. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechende Sicht des Arbeitgebers bereits innerhalb der Frist des § 4 KSchG aktenkundig geworden ist. 3. Ein Nachschieben von Kündigungsgründen ist nicht möglich, wenn die vor Ausspruch der Kündigung erfolgte Anhörung nicht den Anforderungen des § 102 BetrVG entsprach. |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BetrVG |
| Vorschriften: | KSchG § 4, KSchG § 7, BetrVG § 102, |
| Stichworte: | Zwei Kündigungsschreiben vom gleichen Tag: Eine oder zwei Kündigungen? Nachschieben von Kündigungsgründen bei unwirksamer Betriebsratsanhörung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Duisburg 3 Ca 2195/06 vom 03.11.2006 |
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