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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 24.04.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 1375/08 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 9 Sa 1375/08

Urteil vom 24.04.2009


Leitsatz:Nach § 3 Abs. 2 TV ATZ hat der Arbeitgeber nach billigem Ermessen zu entscheiden, wie die Arbeitszeit im Altersteilzeitarbeitsverhältnis verteilt wird. Der Arbeitgeber überschreitet die Grenzen des ihm eingeräumten Direktionsrechts, wenn er sich aus finanziellen oder haushaltswirtschaftlichen Gründen dafür entscheidet, dass Altersteilzeitarbeitsverhältnisse im Blockmodell nicht mehr durchgeführt werden können.
Rechtsgebiete:TV ATZ
Vorschriften:TV ATZ § 3 Abs. 2,
Stichworte:Altersteilzeit im Blockmodell,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf, 3 Ca 3138/08 vom 08.08.2008

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