JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 24.04.2009, Aktenzeichen: 9 Sa 1375/08
| Leitsatz: | Nach § 3 Abs. 2 TV ATZ hat der Arbeitgeber nach billigem Ermessen zu entscheiden, wie die Arbeitszeit im Altersteilzeitarbeitsverhältnis verteilt wird. Der Arbeitgeber überschreitet die Grenzen des ihm eingeräumten Direktionsrechts, wenn er sich aus finanziellen oder haushaltswirtschaftlichen Gründen dafür entscheidet, dass Altersteilzeitarbeitsverhältnisse im Blockmodell nicht mehr durchgeführt werden können. |
| Rechtsgebiete: | TV ATZ |
| Vorschriften: | TV ATZ § 3 Abs. 2, |
| Stichworte: | Altersteilzeit im Blockmodell, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf, 3 Ca 3138/08 vom 08.08.2008 |
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