JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 24.01.2007, Aktenzeichen: 12 Sa 1127/06
| Leitsatz: | Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mitgeteilt, für ihn bestehe aufgrund der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, und muss danach der Arbeitnehmer damit rechnen, dass ihm früher oder später betriebsbedingt gekündigt wird, führt die vom Arbeitnehmer erklärte "vorzeitige" Eigenkündigung jedenfalls dann nicht zum Ausschluss von Sozialplanleistungen, wenn das vorzeitige Ausscheiden keine signifikante Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder wirtschaftliche Belastung auslöst. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 75, BetrVG § 112, |
| Verfahrensgang: | ArbG Essen 8 Ca 2722/06 vom 31.08.2006 |
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