JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 23.10.2001, Aktenzeichen: 6 Sa 616/01
| Leitsatz: | Bei unwirksamer bzw. fehlender Befristung einer "vorübergehenden" Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit ist der Angestellte von Beginn der Zuweisung an so zu behandeln, als sei ihm diese Tätigkeit auf Dauer zugewiesen worden. Dementsprechend richtet sich auch die tarifgemäße Vergütung des Angestellten ausschließlich nach den dieser vertraglich auszuübenden Tätigkeit entsprechenden Tätigkeitsmerkmalen, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit von dem Angestellten tatsächlich ausgeübt wird oder ihm zwischenzeitlich wieder entzogen worden ist. |
| Rechtsgebiete: | BAT, ZPO, LPVG NW |
| Vorschriften: | BAT § 24, BAT § 23, BAT § 24 Abs. 1, BAT § 24 Abs. 2, ZPO § 97, ZPO § 543 Abs. 1, LPVG NW § 66, LPVG NW § 72 Abs. 1, LPVG NW § 66 Abs. 1, LPVG NW § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, |
| Stichworte: | Zur Frage der wirksamen Befristung einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 23 BAT, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf 1 Ca 4823/00 vom 26.01.2001 |
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