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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 23.04.1998, Aktenzeichen: 13 Sa 2064/97 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 13 Sa 2064/97

Urteil vom 23.04.1998


Leitsatz:In Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.1997 - 10 AZR 580/96 - ist davon auszugehen, daß die Unterscheidung zwischen ausschließlich beamtenkategorisierten und mischkategorisierten Arbeitsposten im Tarifvertrag keine Grundlage findet. Eine Schlechterstellung des Angestellten gegenüber dem Beamten soll vermieden werden, wenn der Angestellte auf einem Arbeitsposten eingesetzt wird, auf dem auch ein Beamter eingesetzt ist.
Rechtsgebiete:TV Nr. 418/Angestellte d. Deutschen Telekom Abschnitt II
Vorschriften:TV Nr. 418/Angestellte d. Deutschen Telekom Abschnitt II § 3 Abs. 1 der Anlage 2,
Stichworte:Eingruppierung eines Angestellten der Telekom, der auf einer Stelle eingesetzt ist, die sowohl als Beamtendienstposten nach A9/A10 als auch als Angestelltentätigkeit ausgewiesen ist.,
Verfahrensgang:ArbG Krefeld 2 Ca 802/97 vom 30.09.1997

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