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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 23.01.2008, Aktenzeichen: 7 Sa 864/06 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Sa 864/06

Urteil vom 23.01.2008


Leitsatz:Beginnt ein Kundendiensmonteur mit seiner vergütungspflichtigen Arbeit in seinem Home-Office, können die Fahrzeiten vom Home -Office zum ersten Kunden bzw. vom letzten Kunden zurück als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sein, denn die Benutzung und Steuerung des Kundendienstfahrzeuges ist zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit erforderllich und liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber seine Betriebsstätte aufgelöst hat und alle Monteure nur noch vom Home-Office aus arbeiten. Die Anrechnung einer fiktiv ersparten Wegezeit wegen der Auflösung der Betriebsstätte erfolgt nicht.
Rechtsgebiete:BGB, ArbZG, BetrVG, MTV
Vorschriften:BGB § 611, BGB § 670, ArbZG § 2 Abs. 1, ArbZG § 2 Abs. 2, BetrVG § 77, BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, MTV § 5 Abs. 4,
Verfahrensgang:ArbG Wesel, 6 Ca 480/06 vom 06.07.2006

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