JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 23.01.2008, Aktenzeichen: 7 Sa 864/06
| Leitsatz: | Beginnt ein Kundendiensmonteur mit seiner vergütungspflichtigen Arbeit in seinem Home-Office, können die Fahrzeiten vom Home -Office zum ersten Kunden bzw. vom letzten Kunden zurück als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sein, denn die Benutzung und Steuerung des Kundendienstfahrzeuges ist zur Erfüllung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit erforderllich und liegt im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber seine Betriebsstätte aufgelöst hat und alle Monteure nur noch vom Home-Office aus arbeiten. Die Anrechnung einer fiktiv ersparten Wegezeit wegen der Auflösung der Betriebsstätte erfolgt nicht. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ArbZG, BetrVG, MTV |
| Vorschriften: | BGB § 611, BGB § 670, ArbZG § 2 Abs. 1, ArbZG § 2 Abs. 2, BetrVG § 77, BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1, BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, MTV § 5 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wesel, 6 Ca 480/06 vom 06.07.2006 |
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