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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 22.10.2003, Aktenzeichen: 12 Sa 1202/03 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 12 Sa 1202/03

Urteil vom 22.10.2003


Leitsatz:1. § 613 a BGB erfasst auch Altersteilzeitverhältnisse in der Freistellungsphase.

2. Der Anspruch auf das laufende Altersteilzeitentgelt und den Aufstockungsbetrag ist Masseforderung, nicht Insolvenzforderung.

3. Der Betriebserwerber muss im Falle eines Betriebserwerbs aus der Insolvenz den Anspruch auch dann erfülllen, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsphase bei dem (insolvent gewordenen) Betriebsveräußerer verbracht hatte und sich zum Zeitpunkt des Betriebserwerbs bereits in der Freistellungsphase befindet.

4. Zur Grenzwertigkeit des "Erarbeitungsprinzips" (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2003, 11 Ca 2525/03, z. V. v.).
Rechtsgebiete:BGB, InsO, ATG
Vorschriften:BGB § 613 a, InsO § 55, ATG § 3 ff.,
Stichworte:Auswirkungen des Betriebsübergangs im Insolvenzverfahren auf ein Altersteilzeitverhältnis in der Freistellungsphase,
Verfahrensgang:ArbG Oberhausen - 3 Ca 846/03

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