JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 19.06.1998, Aktenzeichen: 11 (14) Sa 1838/97
| Leitsatz: | 1. Aus der Annahme eines gemeinsam von mehreren juristischen Personen geführten Betriebes folgt noch nicht, daß diese juristischen Personen sämtlich Arbeitgeber aller im Gemeinschaftsbetrieb beschäftigten Arbeitnehmer sind (vgl. schon BAG v. 05.03.1987 - 2 AZR 623/85 - EzA § 15 KSchG n. F. Nr. 38). 2. Scheidet die juristische Person, die Arbeitgeber der von ihr beschäftigten Arbeitnehmer ist, aus dem mit den übrigen juristischen Personen gemeinsam geführten Betrieb aus, findet, da diese bereits Mitinhaber des Gemeinschaftsbetriebes sind, kein Betriebsübergang auf sie statt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 427, BGB § 611, BGB § 613 a, |
| Stichworte: | Einheitliches Arbeitsverhältnis in gemeinsam von mehreren Unternehmen geführten Betrieb, Betriebsübergang, |
| Verfahrensgang: | ArbG Essen 5 (6) Ca 3216/96 vom 04.06.1997 |
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