JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 19.03.2003, Aktenzeichen: 12 Sa 1562/02
| Leitsatz: | Der Kläger, angestellter Arzt einer Klinik in kirchlicher Trägerschaft, ließ sich im Juni 1985 von der Versicherungspflicht bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK Köln) befreien. Nachdem der Kläger Anfang der 90´er Jahre zu dem tarifgebundenen Beklagten wechselte, bat er darum, bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK), deren Mitglied der Beklagte ist, versichert zu werden. Die RZVK lehnte die Versicherung des Klägers unter Hinweis auf eine zum 01.01.1988 erfolgte Tarifänderung (§ 5 Abs. 2 lit. f. VersTV-G) und Satzungsänderung ab, nach der ein Arbeitnehmer versicherungsfrei ist, der sich durch eine andere Zusatzversorgungskasse von der Versicherungspflicht befreien ließ. Die Klage hatte in zweiter Instanz Erfolg. |
| Rechtsgebiete: | GG, VersTV-G |
| Vorschriften: | GG Art. 3 Abs. 1, VersTV-G § 5, |
| Stichworte: | Verschaffung einer Zusatzversorgung, |
| Verfahrensgang: | ArbG Solingen 1 Ca 3405/02 vom 19.11.2002 |
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