( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 19.01.2005, Aktenzeichen: 12 Sa 1512/04 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 12 Sa 1512/04

Urteil vom 19.01.2005


Leitsatz:Der Teilzeitbeschäftigung einer Erzieherin/Gruppenleiterin in einer Kindertagesstätte kann als "betrieblicher Grund" entgegen stehen, dass (a) aufgrund des pädagogischen Konzepts des Arbeitgebers die Gruppenleiterin an allen Tagen ihrer Gruppe zur Verfügung stehen soll und/oder (b) aufgrund der notwendigen Refinanzierung der Personalkosten die bei einem Stellensplitting zusätzliche anfallende und zu vergütende Arbeitszeit z. B. (für sog. Übergabe-, Austauschzeiten usw.) durch den Kostenträger nicht übernommen werden.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 8 Abs. 4,
Stichworte:Arbeitszeitverringerungsanspruch , entgegenstehende "betriebliche Gründe",
Verfahrensgang:ArbG Essen 2 (1) Ca 5097/03 vom 18.05.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 19.01.2005, Aktenzeichen: 12 Sa 1512/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/lag-duesseldorf/lag-duesseldorf-urteil-vom-19-01-2005-az-12-sa-151204

"LAG-DUESSELDORF - 19.01.2005, 12 Sa 1512/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN