JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 18.07.2008, Aktenzeichen: 9 Sa 546/08
| Leitsatz: | 1. Bei der Notaufnahme-Station eines Krankenhauses handelt es sich um einen selbständigen Funktionsbereich einer Klinik im Sinne der Protokollerklärung zu § 16 Buchstabe c) des TV-Ärzte/VKA, wenn neben der medizinisch-fachlichen Eigenständigkeit des Bereichs eine organisatorische Eigenständigkeit vorliegt. 2. Dem Arbeitgeber ist es nach Treu und Glauben verwehrt, sich darauf zu berufen, dass er einem Arzt nicht die medizinische Verantwortung für einen selbständigen Funktionsbereich einer Klinik ausdrücklich übertragen hat, wenn der Arzt die sonstigen Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe III (Oberärztin/Oberarzt) erfüllt und der Arbeitgeber den Arzt nach Kenntniserlangung von dessen Verlangen auf Höhergruppierung unverändert mit den Aufgaben eines Oberarztes weiterbeschäftigt. |
| Rechtsgebiete: | TV für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern |
| Vorschriften: | TV für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA), |
| Stichworte: | Eingruppierung von Oberärzten, |
| Verfahrensgang: | ArbG Krefeld, 2 Ca 2173/07 vom 22.02.2008 |
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