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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 18.05.2000, Aktenzeichen: 5 Sa 215/00 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 5 Sa 215/00

Urteil vom 18.05.2000


Leitsatz:1) Erbringt ein Arbeitnehmer über einen Zeitraum von mehreren Monaten Arbeitsleistungen in einem zeitlichen Umfang, der über die tarifliche Wochenarbeitszeit hinausgeht, so kann es sich bei der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit um die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG handeln.

2) Dies gilt dann nicht, wenn die Mehrarbeit unter besonderen Umstän- den projektbezogen veranlasst worden ist und vom Betriebsrat als Überstunden genehmigt worden war.
Rechtsgebiete:EFZG, BRTV-Bau
Vorschriften:EFZG § 4 Abs. 1, EFZG § 4 Abs. 1 a, BRTV-Bau § 3, BRTV-Bau § 4,
Stichworte:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,regelmäßige Arbeitszeit, Berücksichtigung von Überstunden,
Verfahrensgang:ArbG Wesel 5 Ca 2651/99 vom 02.12.1999

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