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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 18.03.2008, Aktenzeichen: 6 Sa 75/08 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 6 Sa 75/08

Urteil vom 18.03.2008


Leitsatz:1. Der ab 01.11.2006 geltende TV-L sieht die Zahlung eines Ortszuschlages nicht mehr vor.

2. Das Vergleichsentgelt gem. § 5 TVÜ-Länder wird ohne Verheiratetenzuschlag bemessen, wenn die Ehefrau nunmehr Anspruch auf entsprechende Zahlung hat ("Gegenkonkurrenzklausel").

3. Die Stichtagsregelung ist zulässig, auch wenn sich nachträglich die Familienverhältnisse (Ausscheiden der Ehefrau aus ihrem Arbeitsverhältnis) ändern; es liegt keine Tariflücke vor.
Rechtsgebiete:BAT, TVÜ-Länder, AVR-Caritas
Vorschriften:BAT § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1, TVÜ-Länder § 5, AVR-Caritas Anlage 1 Abschnitt V Abs. h,
Verfahrensgang:ArbG Essen, 3 Ca 2668/07 vom 08.11.2007

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