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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 17.10.2008, Aktenzeichen: 10 Sa 631/08 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 10 Sa 631/08

Urteil vom 17.10.2008


Leitsatz:1. Gibt der Arbeitgeber wiederholt tarifliche Entgelterhöhungen aus Tarifverträgen, an die er an seinem Stammsitz kraft Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband gebunden ist, auch an Arbeitnehmer weiter, die er in Betrieben außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages beschäftigt, so kann eine betriebliche Übung auf künftige Weitergabe von Tarifentgelterhöhungen - sofern sie aus einem solchen Verhalten ausnahmsweise entstanden sein sollte - regelmäßig nur als Gleichstellungsabrede verstanden werden mit der Folge, dass mit Beendigung der Tarifbindung des Arbeitgebers an seinem Stammsitz auch der Anspruch der ortsfremd beschäftigen Arbeitnehmer auf Weitergabe künftiger Entgelterhöhungen endet.

2. Hat der Arbeitgeber kraft dynamischer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag die Anwendung eines ortsfremden Tarifwerkes in seiner jeweiligen Fassung vereinbart, so genießt er Vertrauensschutz im Hinblick auf die Auslegung dieser Vertragsklausel als Gleichstellungsabrede im Sinne der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes. Abweichung von LAG Düsseldorf, vom 28.03.2008 - 9 Sa 2103/07.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a,
Stichworte:betriebliche Übung, Gleichstellungsabrede dynamische Bezugnahmeklausel, statische Bezugnahmeklausel, ortsfremder Tarifvertrag, künftigte Tariflohnerhöhung, Vertrauensschutz,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf, 2 Ca 171/08 vom 14.04.2008

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