Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 17.09.2004, Aktenzeichen: 18 Sa 224/04 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 18 Sa 224/04

Urteil vom 17.09.2004


Leitsatz:1. Die einzelvertragliche Vereinbarung, wonach einerseits eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden gilt, der Arbeitnehmer andererseits jedoch verpflichtet ist, auf Anforderung des Arbeitgebers auch darüber hinaus zu arbeiten, ist als sog. Bandbreitenregelung gemäß § 134 BGB unwirksam, weil sie eine Umgehung zwingender gesetzlicher Vorschriften des Kündigungsschutzes darstellt.

2. Anstelle der unwirksamen Arbeitszeitregelung ist die fortan maßgebliche Arbeitszeit aus der bisherigen Abwicklung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der Begleitumstände des Einzelfalles abzuleiten. Als Anknüpfungspunkt bietet sich hierbei eine Durchschnittsberechnung der in der Vergangenheit angefallenen Arbeitsstunden an.
Rechtsgebiete:BGB, TzBfG
Vorschriften:BGB § 315, BGB § 134, TzBfG § 12,
Stichworte:Abrufarbeit, Bandbreitenregelung,
Verfahrensgang:ArbG Krefeld 3 Ca 1224/03 vom 07.01.2004

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 17.09.2004, Aktenzeichen: 18 Sa 224/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 17.09.2004, 18 Sa 224/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum