JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 17.03.2009, Aktenzeichen: 17 Sa 848/08
| Leitsatz: | 1. Die einvernehmliche Aufhebung der Mitgliedschaft eines Arbeitgebers in einem tarifschließenden Arbeitgeberverband mit sofortiger Wirkung ist nach vereinsrechtlichen Grundsätzen zulässig, wenn die Satzung des Arbeitgeberverbandes sie nicht ausdrücklich ausschließt. 2. Die Abgabe der zum Abschluss des Aufhebungsvertrages führenden Willenserklärung obliegt, soweit die Satzung nicht ausdrücklich anderes bestimmt, dem Vorstand des Vereins. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 26, |
| Stichworte: | "Blitzaustritt" aus tarifschließendem Arbeitgeberverband, |
| Verfahrensgang: | ArbG Solingen, 1 Ca 1681/07 vom 06.05.2008 |
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