JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 16.07.2004, Aktenzeichen: 9 Sa 1306/03
| Leitsatz: | Nach dem Zweck des § 37 Abs. 4 BetrVG kommt es bei der Beurteilung, welche berufliche Entwicklung betriebsüblich ist, darauf an, ob das Betriebsratsmitglied, wenn es sein Amt nicht übernommen hätte, eine bestimmte Entwicklung durchlaufen hätte, zu der es wegen der Übernahme des Amtes nicht gekommen ist. Ist daher nur ein vergleichbarer Arbeitnehmer vorhanden, der in den Kreis der AT-Angestellten übernommen wurde, weil ihm wegen seiner überdurchschnittlichen Leistungen die disziplinarische Vorgesetztenfunktion übertragen wurde, darf das Arbeitsentgelt des Betriebsratsmitglieds nicht geringer bemessen werden, wenn das Betriebsratsmitglied vor Übernahme des Amtes ebenfalls überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 37 Abs. 4, |
| Stichworte: | Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats, |
| Verfahrensgang: | ArbG Duisburg 3 Ca 585/03 vom 25.06.2003 |
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