JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 15.05.2008, Aktenzeichen: 5 Sa 125/08
| Leitsatz: | 1) Wird in einer Tarifbestimmung festgelegt, dass einem Altersteilzeitverlangen im Blockmodell unter bestimmten Voraussetzungen entsprochen werden soll, ist die Ermessensentscheidung des Arbeitgebers eingeschränkt. Die Ablehnung ist nur noch mit gewichtigen sachlichen Gründen möglich. 2) Allein der Hinweis auf die derzeitige Haushaltssituation des Landes Nordrhein-Westfalen rechtfertigt keine Ablehnungsgründe, die sich auf den Beginn der Freistellungsphase am 01.02.2013 beziehen. |
| Rechtsgebiete: | TV Altersteilzeit |
| Vorschriften: | TV Altersteilzeit (BAT) SR zu BAT, |
| Stichworte: | Altersteilzeit, Anspruch für Angestellte im Vollzugsdienst, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wesel, 2 Ca 1406/07 vom 06.12.2007 |
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