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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 14.05.2004, Aktenzeichen: 9 (14) Sa 1691/03 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 9 (14) Sa 1691/03

Urteil vom 14.05.2004


Leitsatz:Besteht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Streit, ob ihr Arbeitsverhältnis wegen Veräußerung eines Betriebsteils nach § 613 a BGB auf einen neuen Inhaber übergegangen ist, kann nur nach objektiven Gesichtspunkten entschieden werden, ob der Arbeitnehmer dem übergegangenen Betriebsteil zuzuordnen ist. Erforderlich ist eine ausdrückliche oder konkludente Zuordnungsentscheidung des Arbeitgebers (BAG 13.11.1997, AP Nr. 170 zu § 613 a BGB). Diese ist jedoch unwirksam, wenn durch Arbeitsvertrag die Zuordnung zu einem anderen Betrieb oder Betriebsteil vereinbart ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a,
Stichworte:Betriebsteilübergang, Zuordnung,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf 6 Ca 4769/03 vom 14.10.2003

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