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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 13.12.2000, Aktenzeichen: 12 Sa 1342/00 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 12 Sa 1342/00

Urteil vom 13.12.2000


Leitsatz:Für die Frage, ob die bisher entstandenen und künftig zu erwartenden Entgeltfortzahlungskosten eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung bedeuten, kommt es auf den gesetzlichen 6-Wochen-Zeitraum an (BAG 06.09.1989, AP Nr. 23 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), hingegen nicht auf die Höhe der durch die Entgeltfortzahlung entstehenden wirtschaftlichen Belastungen. Die Teilnahme des Arbeitgebers am Lohnausgleichsverfahren schiebt daher die 6-Wochen-Grenze nicht hinaus, sondern kann nur im Rahmen der Interessenabwägung Berücksichtigung finden.
Rechtsgebiete:KSchG
Vorschriften:KSchG § 1,
Stichworte:Krankheitsbedingte Kündigung,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf 5 Ca 1938/00 vom 15.08.2000

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