JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 13.07.2005, Aktenzeichen: 12 Sa 616/05
| Leitsatz: | 1. Die nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG gebotene positive Berücksichtigung der vier Grundkriterien schließt es grundsätzlich aus, einem Arbeitnehmer wegen "Rentennähe" eine geringere soziale Schutzwürdigkeit aufgrund seines (höheren) Lebensalters zuzugestehen. 2. Die Gewichtung der Unterhaltspflicht fällt nicht ohne weiteres zu Lasten des verheirateten Arbeitnehmers ohne Kind und zu Gunsten des unverheirateten Arbeitnehmers mit (volljährigem) Kind aus. |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Vorschriften: | KSchG § 1 Abs. 3 Satz 1, |
| Stichworte: | Sozialauswahl, Berücksichtigung der "Rentennähe" zu Gunsten eines älteren Arbeitnehmers?, |
| Verfahrensgang: | ArbG Krefeld 4 Ca 3796/04 vom 19.04.2005 |
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