Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 13.07.2005, Aktenzeichen: 12 (10) Sa 598/05 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 12 (10) Sa 598/05

Urteil vom 13.07.2005


Leitsatz:1. Bei der Eingabe von Friständerungen ist zum einen sicher zu stellen, dass die Löschung (Streichung) der bisherigen Frist nur nach bzw. bei Erfassung der neuen Frist erfolgen kann. Zum anderen ist eine Endkontrolle des Eingabevorgangs, z. B. durch Erstellung eines Ausdrucks, vorzusehen.

2. Die EDV-mäßige Fristenverwaltung erübrigt nicht die Notierung von Fristabläufen auf der (Hand-)Akte des Prozessbevollmächtigten.

3. Dem Prozessbevollmächtigten ist eingegangene Post (i. c. der gerichtliche Beschluss über die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist) mit der Handakte dergestalt vorzulegen, dass er "mit einem Blick" anhand der Fristnotierung auf der Akte erkennen kann, dass der geänderte Fristablauf vom Büropersonal richtig erfasst und in den Fristenkalender eingegeben wurde.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 233,
Stichworte:Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Anforderungen an die Fristenverwaltung durch einen "elektronischen" Fristenkalender (hier "Phantasy"),
Verfahrensgang:ArbG Essen 2 Ca 2444/04

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 13.07.2005, Aktenzeichen: 12 (10) Sa 598/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 13.07.2005, 12 (10) Sa 598/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum