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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 13.01.2006, Aktenzeichen: 9 Sa 1222/05 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 9 Sa 1222/05

Urteil vom 13.01.2006


Leitsatz:Wer die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach § 8 Abs. 1 TzBfG verlangt, ist an seinen Antrag bis zum Ablauf der dem Arbeitgeber nach § 8 Abs. 5 S. 1 TzBfG eingeräumten Überlegungsfrist gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die nach § 8 Abs. 3 S. 1 TzBfG vorgeschriebene Erörterung der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit mit dem Arbeitnehmer unterlässt.
Rechtsgebiete:TzBfG
Vorschriften:TzBfG § 8,
Stichworte:Verringerung der Arbeitszeit,
Verfahrensgang:ArbG Krefeld 1 Ca 641/05 vom 04.08.2005

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