JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 12.02.2009, Aktenzeichen: 15 Sa 1478/08
| Leitsatz: | 1. Nach dem Erlass des Bundesministeriums des Inneren vom 06.09.1993 über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten m. D. steht den bundespolizeieigenen Luftsicherheitsassistenten/Fluggastkontrolleuren die Zahlung der monatlichen Instandhaltungs- und Unterhaltspauschale für die Reinigung der Dienstkleidung zu. 2. Diese Pauschale ist eine Ausgleichsleistung für die gewöhnliche Reinigung der Dienstkleidung und kann deshalb nicht mit der Begründung eingestellt werden, der Angestellte habe (nunmehr) die Möglichkeit, in Fällen der außergewöhnlichen, dienstlich veranlassten Verschmutzung oder Beschädigung die Kleidungskammer in St. Augustin in Anspruch zu nehmen. |
| Rechtsgebiete: | Erlass des Bundesministeriums des Inneren |
| Vorschriften: | Erlass des Bundesministeriums des Inneren vom 06.09.1993 über die Dienstkleidung der Polizeivollzugsbeamten m. D., |
| Stichworte: | Instandhaltungs- und Unterhaltspauschale, Dienstkleidung, Bundespolizei, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf, 12 Ca 3625/08 vom 29.08.2008 |
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