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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 11.09.2003, Aktenzeichen: 11 (18) Sa 308/03 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 11 (18) Sa 308/03

Urteil vom 11.09.2003


Leitsatz:Die Bindungswirkung einer Gesamtzusage, die einem bestimmten Arbeitnehmerkreis sowohl durch ein Schriftstück wie durch die Hinterlegung im firmeneigenen Intranet bekannt gegeben wird, kann nicht durch die bloße Herausnahme der Gesamtzusage aus dem Intranet beseitigt werden. Das in ihr enthaltene Vertragsangebot kann deshalb von dem begünstigten Personenkreis auch noch nach Entfernung aus dem Intranet angenommen werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 145 ff.,
Stichworte:Bindungsdauer einer Gesamtzusage,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf - 4 Ca 9634/02

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