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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 10.10.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 577/07 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Sa 577/07

Urteil vom 10.10.2007


Leitsatz:Nimmt der Arbeitnehmer nach seiner eigenen Einlassung eine gegen den Erwerber eines Betriebsteils erhobene Kündigungsschutzklage in Kenntnis eines möglicherweise noch bestehenden Widerspruchsrechts zurück, weil der Erwerber ihm eine Abfindung zusagt, so kann darin eine Bestätigungserklärung im Sinne des § 144 BGB (analog) hinsichtlich des Übergangs des Arbeitsverhältnisses gesehen werden mit der Folge, dass eine spätere Ausübung des Widerspruchsrechts ausgeschlossen ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 144, BGB § 613 a,
Verfahrensgang:ArbG Solingen, 5 Ca 1426/06 lev vom 13.02.2007

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