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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 10.10.2007, Aktenzeichen: 7 Sa 1073/07 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Sa 1073/07

Urteil vom 10.10.2007


Leitsatz:Nimmt ein Arbeitnehmer die gegen den Erwerber eines Betriebsteils erhobene Kündigungsschutzklage in Kenntnis eines möglicherweise bestehenden Widerspruchsrechts zurück, so kann darin unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Bestätigung des Übergangs des Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber durch den Arbeitnehmer gesehen werden, der einen späteren Widerspruch gegen den Betriebsübergang ausschließt (§ 144 BGB analog). Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Kläger nach seiner eigenen Einlassung die Kündigungsschutzklage deshalb zurückgenommen hat, weil er die Abfindung erhalten wollte.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 613 a,
Verfahrensgang:ArbG Solingen, 1 Ca 1434/06 lev vom 19.04.2007

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