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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 10.03.2008, Aktenzeichen: 17 Sa 856/07 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 17 Sa 856/07

Urteil vom 10.03.2008


Leitsatz:Die Eingliederung in die Betriebsorganisation und die Erteilung von arbeitsrechtlichen Weisungen stellen die wesentlichen Abgrenzungskriterien zwischen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag und Dienstvertrag dar.

Eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber auf der Grundlage eines Dienst-/Werkvertrages im Betrieb eines anderen Unternehmens eingesetzt wird und es dabei nur gelegentlich zu arbeitsrechtlichen Weisungen des Dienstberechtigten/Werkbestellers kommt.
Rechtsgebiete:AÜG, BGB
Vorschriften:AÜG § 9 Nr. 1, AÜG § 10 Abs. 1 S. 1, BGB § 611 Abs. 1, BGB § 631,
Stichworte:Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zum Dienstvertrag/Werkvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Essen, 5 Ca 2358/06 vom 24.11.2006

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