Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 09.06.1998, Aktenzeichen: 3 (4) Sa 2170/97 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 3 (4) Sa 2170/97

Urteil vom 09.06.1998


Leitsatz:Zur Aufnahme einer Öffnungsklausel bedarf es einer eindeutigen und unmißverständlichen Bestimmung der Tarifparteien.Eine solche ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn in einem Haus-Tarifvertrag unter der Rubrik "Geltungsbereich" lediglich auf eine bereits abgeschlossene, gem. § 77 III BetrVG nichtige Betriebsvereinbarung hingewiesen und diese dem Haus-Tarifvertrag angeheftet wird. Auch ist hierin in Ermangelung sonstiger Anhaltspunkte nicht bereits die inhaltliche Transformation der Betriebsvereinbarung in den Haus-Tarifvertrag zu erblicken.
Rechtsgebiete:BetrVG
Vorschriften:BetrVG § 77 III,
Stichworte:Öffnungsklausel im Haus-Tarifvertrag, Herabsetzung des Tariflohns durch Betriebsvereinbarung,
Verfahrensgang:ArbG Krefeld 2 Ca 2713/97 vom 25.11.1997

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 09.06.1998, Aktenzeichen: 3 (4) Sa 2170/97 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 09.06.1998, 3 (4) Sa 2170/97" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum