JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 09.05.2001, Aktenzeichen: 1 Sa 1738/00
| Leitsatz: | 1. Zur Auslegung von Sozialplänen 2. Auslegung des zwischen der Unternehmensgruppe T. und den Gesamtbetriebsräten und Betriebsräten geschlossenen Sozialplans bei Eigenkündigung - Begriff der Veranlassung aufgrund von beabsichtigten Stilllegungen von Betriebsstätten/-teilen. 3. Werden Aufgaben, die bisher in einem der Unternehmen der Unternehmensgruppe ausgeführt wurden, von einem anderen Unternehmen übernommen, ist eine Eigenkündigung der Arbeitnehmerin auch dann nicht vom Arbeitgeber aufgrund von beabsichtigten Stilllegungen von Betriebsstätten/-teilen veranlasst, wenn kein Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB anzunehmen ist. |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Vorschriften: | BetrVG § 77, |
| Stichworte: | Auslegung Sozialplan, |
| Verfahrensgang: | ArbG Oberhausen 3 Ca 1666/00 vom 31.10.2000 |
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