Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 09.05.2000, Aktenzeichen: 18 Sa 211/99 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 18 Sa 211/99

Urteil vom 09.05.2000


Leitsatz:1. Die Rechtmäßigkeitskontrolle einer im öffentlichen Dienst vom Arbeitgeber erstellten dienstlichen Beurteilung hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat.

2. Die dem Dienstherrn obliegende Darlegung, dass er vom richtigen Sachverhalt ausgegangen ist, richtet sich nach der Art und Weise, in der er die dienstliche Beurteilung abgegeben hat. Sind Gegenstand der Prüfung (reine) Werturteile, so kann das Gericht nicht die Darlegung und den Nachweis der einzelnen "Tatsachen" verlangen, die diesen Werturteilen zugrunde liegen.Der Dienstherr hat seine Wertung lediglich plausibel und nachvollziehbar zu machen.
Rechtsgebiete:GG
Vorschriften:GG Art. 33 II, GG Art. 19 IV,
Stichworte:Überprüfung dienstlicher Beurteilungen von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst,
Verfahrensgang:ArbG Düsseldorf 1 Ca 5155/98 vom 27.11.1998

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 09.05.2000, Aktenzeichen: 18 Sa 211/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 09.05.2000, 18 Sa 211/99" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum