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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 09.02.2006, Aktenzeichen: 5 Sa 1365/05 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 5 Sa 1365/05

Urteil vom 09.02.2006


Leitsatz:Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde.
Rechtsgebiete:MTV für den Einzelhandel in NRW
Vorschriften:MTV für den Einzelhandel in NRW § 3,
Stichworte:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift,
Verfahrensgang:ArbG Duisburg 5 Ca 1750/05 vom 21.09.2005

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