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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 08.06.2009, Aktenzeichen: 10 Sa 195/09 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 10 Sa 195/09

Urteil vom 08.06.2009


Leitsatz:1. Zu den Tagen einer Wochenendheimfahrt, an denen der Anspruch des auf einer auswärtigen Baustelle ohne tägliche Heimfahrt eingesetzten Arbeitnehmers auf Auslösung gemäß § 7 Nr. 4.5 BRTV des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe entfällt, zählen nur die vollen Tage, an denen sich der Arbeitnehmer zu Hause aufgehalten und deshalb keine arbeitsbedingten Mehraufwendungen gehabt hat (Im Anschluss an BAG vom 26.05.1998 - 3 AZR 171/97, dokumentiert bei juris).

2. Deshalb bleibt der Anspruch auf Auslösung für solche Sonntage bestehen, an denen der Arbeitnehmer im Verlaufe des Sonntags die Rückreise zu der auswärtigen Baustelle angetreten hat, um am Ort der Baustelle zu übernachten.
Rechtsgebiete:BRTV-Bau
Vorschriften:BRTV-Bau § 7 Nr. 4.5,
Stichworte:Auslösung, Wochenendheimfahrt, Rückfahrt zur Baustelle am Sonntag,
Verfahrensgang:ArbG Wesel, 2 Ca 2941/07 vom 22.01.2009

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