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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 08.05.1998, Aktenzeichen: 10 Sa 2047/97 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 10 Sa 2047/97

Urteil vom 08.05.1998


Leitsatz:Ein Betrieb, der Fertigbauteile herstellt und diese überwiegend im Rahmen von Werklieferungsverträgen durch Subunternehmen zu Bauwerken zusammenfügen läßt, erfüllt selbst dann nicht die Tarifmerkmale der Ziff. 13von Abschnitt V des § 1 Abs. 2 VTV, wenn der von dem Betrieb eingesetzteBauleiter nur werk- und nicht arbeitnehmerbezogen eine Aufsicht durchführt.Es ist unschädlich und führt nicht zur Anwendung der Ziff. 13, wenn der Betrieb im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten (§ 633 Abs. 3 BGB) eigeneMontagearbeiter auf den Baustellen des Subunternehmers einsetzt.
Rechtsgebiete:VTV Tarifv./Bau
Vorschriften:VTV Tarifv./Bau § 1, VTV Tarifv./Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Ziff. 13,
Stichworte:Herstellen von Fertigbauteilen nach Zusammenfügen dieser Bauteile durch Subunternehmer zu Bauwerken als baugewerbliche Tätigkeit,
Verfahrensgang:ArbG Wesel 6 Ca 2028/97 vom 18.09.1997

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