JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 08.05.1998, Aktenzeichen: 10 Sa 2047/97
| Leitsatz: | Ein Betrieb, der Fertigbauteile herstellt und diese überwiegend im Rahmen von Werklieferungsverträgen durch Subunternehmen zu Bauwerken zusammenfügen läßt, erfüllt selbst dann nicht die Tarifmerkmale der Ziff. 13von Abschnitt V des § 1 Abs. 2 VTV, wenn der von dem Betrieb eingesetzteBauleiter nur werk- und nicht arbeitnehmerbezogen eine Aufsicht durchführt.Es ist unschädlich und führt nicht zur Anwendung der Ziff. 13, wenn der Betrieb im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten (§ 633 Abs. 3 BGB) eigeneMontagearbeiter auf den Baustellen des Subunternehmers einsetzt. |
| Rechtsgebiete: | VTV Tarifv./Bau |
| Vorschriften: | VTV Tarifv./Bau § 1, VTV Tarifv./Bau § 1 Abs. 2 Abschnitt V Ziff. 13, |
| Stichworte: | Herstellen von Fertigbauteilen nach Zusammenfügen dieser Bauteile durch Subunternehmer zu Bauwerken als baugewerbliche Tätigkeit, |
| Verfahrensgang: | ArbG Wesel 6 Ca 2028/97 vom 18.09.1997 |
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