JuraForum.de > Urteile > LAG-DUESSELDORF > Urteil vom 08.01.2009, Aktenzeichen: 11 Sa 1068/08
| Leitsatz: | Im Hinblick darauf, dass ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur bei Fehlen einer kollektiv- oder individualrechtlichen Grundlage für die Leistungsgewährung entstehen kann (vgl. nur BAG 28.05.2008 - 10 AZR 274/07 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 8), kann das vom Arbeitgeber nach dem auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anwendbaren Tarifvertrag bei der Entscheidung über ein Angebot des Arbeitnehmers auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages auszuübende Ermessen nicht "auf Null" schrumpfen, selbst wenn der Arbeitgeber über Jahre Altersteilzeitangebote seiner Mitarbeiter ohne Ermessensentscheidung angenommen hat. |
| Rechtsgebiete: | TV ATZ-TgRV |
| Vorschriften: | TV ATZ-TgRV § 2, |
| Stichworte: | Altersteilzeitvertrag, |
| Verfahrensgang: | ArbG Düsseldorf, 2 Ca 2557/08 vom 30.06.2008 |
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