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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 05.11.2008, Aktenzeichen: 7 Sa 927/08 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 7 Sa 927/08

Urteil vom 05.11.2008


Leitsatz:1. Wird einem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag die pro-rata-temporis-Zahlung eines Total Incentive Award in Höhe von 110.000,-- ¤ brutto für das erste Beschäftigungsjahr garantiert, in einem späteren Absatz für die Auszahlung des Bonus das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt vorausgesetzt, sind die vertraglichen Klauseln widersprüchlich und verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB.

2. Enspricht ein Bonus, bei dem der Vergütungscharakter im Vordergrund steht, 44 % der Gesamtvergütung, hat das Interesse des Arbeitgebers, durch eine Bindungsklausel auch künftige Betriebstreue zu belohnen, hinter dem Interesse des Arbeitnehmers zurückzutreten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 134, BGB §§ 305 ff, BGB § 305 c Abs. 2, BGB § 306 Abs. 1, BGB § 307, BGB § 307 Abs. 1, BGB § 307 Abs. 1 S. 2, BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 310 Abs. 4, BGB § 622 Abs. 6,
Verfahrensgang:ArbG Wuppertal, 7 Ca 3801/07

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