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JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 05.09.2002, Aktenzeichen: 15 Sa 673/02 



LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 15 Sa 673/02

Urteil vom 05.09.2002


Leitsatz:1. Den Erfordernissen des § 2 Ziffer 1 des Tarifvertrages über Altersvorsorge für den Groß- und Außenhandel vom 25.05.2000 wird durch eine lediglich nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützte, aber nicht rückgedeckte Zusage auf eine Betriebsrente nach einer betrieblichen Versorgungsordnung nicht genügt.

2. Die vom Arbeitgeber insoweit vorgenommenen Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz sind keine "bisher vom Arbeitgeber freiwillig geleisteten Aufwendungen zur Altersversorgung" im Sinne des § 10 Abs. 2 des o. g. Tarifvertrages, welche zu einer Verrechnung mit den tariflichen Ansprüchen berechtigen könnten. Auch auf die aus der bestehenden betrieblichen Versorgungszusage im Versorgungsfall zu erwartenden Leistungen kommt es nicht an.
Rechtsgebiete:TV ü. Altersversorge für den Groß- und Außenhandel v. 25.05.2000
Vorschriften:TV ü. Altersversorge für den Groß- und Außenhandel v. 25.05.2000,
Stichworte:Betriebliche Altersversorgung und zusätzliche Altersversorgung nach Tarifvertrag,
Verfahrensgang:ArbG Wuppertal 3 Ca 4844/01 vom 20.02.2002

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