Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileLAG-DUESSELDORFUrteil vom 03.11.2000, Aktenzeichen: 9 Sa 1018/00 

LAG-DUESSELDORF – Aktenzeichen: 9 Sa 1018/00

Urteil vom 03.11.2000


Leitsatz:Da die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 und 2 BAT sachlich einer befristeten Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit gleichsteht, spricht vieles dafür, im Falle der unterlassenen Mitbestimmung des Personalrats nach § 72 Abs. 1 Nr. 4 LPVG NW die zeitliche Begrenzung der dem Arbeitnehmer kraft Direktionsechts übertragenen höherwertigen Tätigkeit für rechtsunwirksam zu erachten.
Rechtsgebiete:BAT, OPVG NW
Vorschriften:BAT § 24 Abs. 1, BAT § 24 Abs. 2, OPVG NW § 72 Abs. 1 Nr. 4,
Stichworte:Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 Abs. 1 u. 2 BAT und fehlende Zustimmung des Personalrats,
Verfahrensgang:ArbG Duisburg 2 Ca 492/00 vom 06.06.2000

Volltext

Um den Volltext vom LAG-DUESSELDORF – Urteil vom 03.11.2000, Aktenzeichen: 9 Sa 1018/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "LAG-DUESSELDORF - 03.11.2000, 9 Sa 1018/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum